Während das Online-Glücksspiel in anderen Ländern der EU längst legal ist, bewegt es sich in Deutschland noch immer in einer rechtlichen Grauzone. Betreiber von Online-Casinos und Casino-Freunde fragen sich, wann Online-Casinos in Deutschland endlich legalisiert werden. In Deutschland wurden bereits einige Lizenzen erteilt, doch ist die Zahl nur auf 20 begrenzt, was einen Verstoß gegen die europarechtlichen Normen darstellt. Das Land Hessen ist nun verpflichtet, Bewerbern, die bislang nicht berücksichtigt wurden, eine Sportwettenkonzession zu erteilen.
Erteilung von Konzessionen in landeseinheitlichem Verfahren
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Laut einem Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. April 2016 wurde das Land Hessen verpflichtet, Bewerbern, die bislang bei der Vergabe von Konzessionen nicht berücksichtigt wurden, eine Sportwettenkonzession zu erteilen. Das Land Hessen ist für die Erteilung der Konzessionen im landeseinheitlichen Verfahren zuständig. Dieses Urteil müsste ein Meilenstein bei der Legalisierung von Online-Casinos in Deutschland sein.
Beschränkung auf Zahlen als Verstoß gegen die europäischen Normen
Das Land Hessen hat die Vergabe der Konzessionen auf die Zahl 20 beschränkt; in ihrer Entscheidung stellte die Kammer fest, dass die Beschränkung der Konzessionen auf eine Zahl gegen die europarechtlichen Normen verstößt. Sie stellt einen Verstoß gegen
- Dienstleistungsfreiheit
- Transparenzgebot, abgeleitet aus dem Gleichheitsgebot
dar. Das Land Hessen legte keine nachvollziehbare Begründung für die Beschränkung der Konzessionsvergabe auf 20 Sportwettenanbieter vor. Ohne eine nachvollziehbare Begründung ist die Beschränkung europarechtswidrig, die entsprechende Regelung des Glücksspielvertrages ist nicht anwendbar. Ein Bewerber hatte geklagt, bei der Vergabe nicht berücksichtigt worden zu sein, doch hatte er die Anforderungen erfüllt. Ihm muss jetzt eine Konzession erteilt werden.
Antrag auf Zulassung der Berufung möglich
Ein Antrag auf Zulassung der Berufung kann gegen die Entscheidung gestellt werden, der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat darüber zu entscheiden.