In der Bundesrepublik soll das Glücksspiel im Internet eigentlich mit dem Glücksspielstaatsvertrag geregelt werden. Kürzlich hat die Regierung in Deutschland nun den Glücksspieländerungsvertrag verabschiedet, dem allerdings nur 15 der Bundesländer beigetreten sind. Eines fehlt: Schleswig-Holstein, die sich dazu entschlossen haben, einen Sonderweg zu gehen, der bereits für Unmengen an Diskussionsstoff gesorgt hat.
Online Glücksspiel generell verboten
Geht es nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag, ist das Spielen im Internet in der Regel verboten, Ausnahmen hierfür gibt es demnach nur für Lotterien und die Sportwetten. Nur Schleswig-Holstein wollte sich dem Glücksspielstaatsvertrag nicht beugen und unterschrieb nicht. Das nördlichste Bundesland zog es vor, einen Sonderweg zu beschreiten und erteilte in den vergangenen Jahren einige Lizenzen für das Glücksspiel im Internet. Somit ist es einigen Anbietern nunmehr legal erlaubt, ihre Produkte und Dienstleistungen auch in Form von Werbung, in Schleswig-Holstein zu präsentieren. Die auf die Sonderregelung folgenden Diskussionen waren somit unvermeidlich. So klagten vor allem die Lotto- und Toto Gesellschaften aus Nordrhein-Westfalen und Bremen.
Urteil wird im Mai erwartet
Diese Angelegenheit muss nun vom Bundesgerichtshof geklärt werden und von dort wird bereits im Mai ein Urteil erwartet. Das Urteil wird darüber entscheiden, ob der Sonderweg, den Schleswig-Holstein beschreitet, das generelle Verbot des Glücksspiels in der Bundesrepublik in Frage stellt oder nicht. Das Urteil wird am 07. Mai erwartet.